Neue Impfempfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission)
Die ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut, STIKO, hat jetzt Ihre Impfempfehlungen aktualisiert. Wir haben uns für Sie informiert über die neuesten Empfehlungen zu Ihrem Impfstatus!
Stiko Empfehlungen ab 2010
(Quelle: http://www.impfbrief.de – Originaldokument beim RKI: http://www.rki.de)
Masernimpfung
Alle nach 1970 geborenen Personen sollen bei unklarem Impfstatus ohne Impfung oder nur einer Impfung in der Kindheit – insbesondere wenn sie im Gesundheitsdienst, in der Betreuung von Immundefizienten oder in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten – eine einmalige Masernimpfung erhalten und zwar vorzugsweise mit MMR (Masern/Mumps/Röteln)-Impfstoff.
Säuglinge können bei erhöhtem Infektionsrisiko bereits zwischen 6 und 11 Monaten gegen Masern geschützt werden. Wegen der unsicheren Immunogenität werden für Kinder, die vor dem 9. Monat geimpft wurden, zwei weitere Dosen im 2. Lebensjahr empfohlen.
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Rötelnimpfung
Frauen im gebärfähigen Alter und unklarem Impfstatus sollen zwei Röteln-Impfdosen erhalten. Bei nur einer Vorimpfung wird eine zweite Impfdosis empfohlen.
Bei zwei erforderlichen Impfungen sollte die erste hiervon mit einem Masern-Mumps-Röteln (MMR) – Impfstoff erfolgen.
Für ungeimpfte Personen oder Personen mit unklarem Impfstatus in Einrichtungen der Pädiatrie, der Geburtshilfe und der Schwangerenbetreuung sowie in Gemeinschaftseinrichtungen wird eine Impfdosis gegen Röteln empfohlen.
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Pertussis (Keuchhusten)-Impfung
Frauen im gebärfähigen Alter sollten Prüfen lassen, ob sie über einen adäquaten Impfschutz verfügen.
Um einen adäquaten Pertussis-Impfschutz zu erreichen, muss mindestens alle 10 Jahre eine Auffrischung erfolgen.
Beim Keuchhusten ist in den letzten Jahren eine Verschiebung ins Erwachsenenalter zu beobachten. Inzwischen sind etwa 80% der Patienten älter als 15 Jahre, mehr als die Hälfte von ihnen über 25 Jahre alt. Daher empfiehlt die STIKO (Ständige Impf-Kommission) seit Juli 2009 Impflücken zu schließen und auch Erwachsene gegen Pertussis zu impfen. Hier auch vor allem Frauen im gebärfähigen Alter.
Da kein Einzelimpfstoff erhältlich ist, kann die Impfung nur in Kombination mit anderen anstehenden Impfungen erfolgen. Die STIKO empfiehlt daher, bei der nächsten fälligen Impfung gegen Tetanus und Diphtherie einmalig auch gegen Keuchhusten zu impfen.
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Meningokokken-Impfung
Bei einer impfpräventablen invasiven Meningokokken-Infektion empfiehlt die STIKO zusätzlich zur Chemoprophylaxe enge Kontaktpersonen, wie Haushaltsmitglieder oder Angehörige eines Erkrankten so bald wie möglich nach dem Kontakt mit dem erkrankten Patienten gegen Meningokokken zu impfen.
Die Immunisierung im 2. Lebensjahr soll mit einer Dosis Meningokokken-C-Konjugatimpfstoff erfolgen.
Für alle Personen ab einem Alter von 11 Jahren wird der 4-valente Meningokokken-Konjugatimpfstoff empfohlen.
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Influenza
Schwangere ab dem 2. Trimenon und bei erhöhtem Risiko ab dem 1. Trimenon (z.B. bei chronischen Erkrankungen) sollen eine saisonale Influenza-Impfung erhalten. Ebenfalls wird eine Influenza-Impfung für Patienten mit chronischen neurologischen Krankheiten, wie z.B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben empfohlen.
H1N1-Impfung
Die bisherige Empfehlung zur Pandemie-Impfung H1N1 wird zurückgezogen.
Cholera-Impfung
Eine Impfung gegen Cholera wird bei Expositions-Risiko empfohlen.
Windpocken
Die Windpockenimpfung gehört seit 2004 zu den Standardimpfungen für Säuglinge. Nun hat die STIKO eine generelle zweite Impfung im Alter von 15 bis 23 Lebensmonaten empfohlen. Die zweite Impfung ist wichtig, um bei Durchbruchserkrankungen – solche, die trotz Impfung auftreten – empfängliche Personen zu schützen.
Pneumokokken
Die Impfung gegen Pneumokokken mit einem Polysaccharid-Impfstoff bei Personen über 60 Jahren wird seit Jahren als Standard empfohlen. Bezüglich einer Wiederholungsimpfung im Abstand von fünf Jahren hat die STIKO entschieden, dass sie nur bei bestimmten Indikationen erfolgen sollte, z.B. bei Patienten mit Immundefekten.
Polio-Impfung (Kinderlähmung)
Zur Polio-Impfung (Kinderlähmung) hat die STIKO klargestellt, dass alle Personen ohne einmalige Auffrischungsimpfung eine Polio-Auffrischungsimpfung erhalten sollten.